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   BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60   

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BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60 (https://dejure.org/1961,421)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1961 - IV C 188.60 (https://dejure.org/1961,421)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1961 - IV C 188.60 (https://dejure.org/1961,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Hausratverlust und Gewährung von Hausratentschädigung nach Wohnungsverlust infolge Vertreibung - Schädlichkeit eines fehlenden förmlichen Antrags in der Revisionsbegründungsschrift - Höhe der Hausratentschädigung bei einem präkludierten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 507
  • MDR 1962, 87
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Das Fehlen eines förmlichen Antrags in Revisions- und Revisionsbegründungsschrift ist auch nach VwGO unschädlich, wenn das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache der Einlegung ersichtlich ist (Bestätigung von BVerwGE 1, 222 für VwGO).

    Für § 57 BVerwGG hatte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Großer Senat: BVerwGE 1, 222) dies dahin ausgelegt, es genüge, daß das Ziel der Revision ohnehin ersichtlich sei.

  • BVerwG, 12.05.1955 - III C 71.54
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Jene vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fälle (Urteile BVerwG III C 71.54 vom 12. Mai 1955, BVerwG IV C 195.57 vom 16. Januar 1959), in denen der nicht im Geltungsbereich des Lasteneusgleichsrechts lebende Gatte mangels Erfüllung des Stichtagserfordernisses den durch Vertreibung eingetretenen Hausratschaden nicht geltend machen konnte, liegen anders als der hier zu entscheidende Fall.
  • BVerwG, 16.01.1959 - IV C 195.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Jene vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fälle (Urteile BVerwG III C 71.54 vom 12. Mai 1955, BVerwG IV C 195.57 vom 16. Januar 1959), in denen der nicht im Geltungsbereich des Lasteneusgleichsrechts lebende Gatte mangels Erfüllung des Stichtagserfordernisses den durch Vertreibung eingetretenen Hausratschaden nicht geltend machen konnte, liegen anders als der hier zu entscheidende Fall.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Bei Hausratverlusten von Ehegatten, die im Schadenszeitpunkt im gemeinsamen Haushalt lebten, handelt es sich ebenfalls um ein und denselben Sachverhalt und nach der Regelung in § 16 Abs. 3 FG, § 293 Abs. 2 LAG, deren Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 5. April und 4. Mai 1960 (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] und 64) bindend bejaht hat, um ein und denselben Anspruch.
  • BVerwG, 06.04.1961 - III C 363.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Weder der Gedanke, die Ausschließung sei eine Sühne für das verpönte Verhalten - mag man dabei von "Verwirkung" sprechen (zuletzt Urteil BVerwG III C 363.59 vom 6. April 1961) oder nicht (Zschacks ZLA 1960, 321) -, noch der Gedanke, die Ausschließung solle andere Personen von solch verpöntem Verhalten abschrecken, vermögen ein Ausstrahlen der gegen die eine Person verhängten Ausschließung auf andere Personen zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 10.06.1955 - IV C 95.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Wenn jeder der beiden Ehegatten in seiner Person die Voraussetzungen der Unterhaltshilfe (Schaden, Bedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit bzw. hohes Alter) erfüllt, wird diese (mit Zuschlag für den anderen Gatten) jedoch nur einmal gewährt (Urteil BVerwG IV C 95.54).
  • BVerwG, 10.07.1957 - IV C 147.56
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    So hat der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 147.56 vom 10. Juli 1957 (BVerwGE 5, 193 [198]) ausgesprochen:.
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Die von den Ausgleichsbehörden und vom Verwaltungsgericht gebrauchte Wendung von der ehelichen Schicksalsgemeinschaft, zu deren Überbetonung im Lastenausgleichsrecht verschiedentlich eine aus dem Gesetz nicht zu rechtfertigende Neigung besteht (zu vgl. Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 63.56 vom 28. Juni 1957 - BVerwGE 5, 148 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 63/56]- und Beschluß BVerwG IV C 113.59 vom 13. Januar 1961 betr. Aufbaudarlehen an einen verheirateten Antragsteller), vermag eine uneingeschränkte Geltung des Satzes, es könne nur ein einziger Antrag auf Feststellung des im gemeinsamen Haushalt entstandenen Schadens gestellt werden, nicht zu begründen.
  • BVerwG, 13.01.1961 - IV C 113.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Die von den Ausgleichsbehörden und vom Verwaltungsgericht gebrauchte Wendung von der ehelichen Schicksalsgemeinschaft, zu deren Überbetonung im Lastenausgleichsrecht verschiedentlich eine aus dem Gesetz nicht zu rechtfertigende Neigung besteht (zu vgl. Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 63.56 vom 28. Juni 1957 - BVerwGE 5, 148 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 63/56]- und Beschluß BVerwG IV C 113.59 vom 13. Januar 1961 betr. Aufbaudarlehen an einen verheirateten Antragsteller), vermag eine uneingeschränkte Geltung des Satzes, es könne nur ein einziger Antrag auf Feststellung des im gemeinsamen Haushalt entstandenen Schadens gestellt werden, nicht zu begründen.
  • BVerwG, 11.11.1959 - IV C 208.58
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60
    Diese einer Strafmaßnahme ziemlich nahekommende Maßnahme (so: BVerwGE 9, 311 [BVerwG 11.11.1959 - IV C 208/58] [312]) trifft also wie eine vom Strafgericht verhängte Strafe nur den Täter selbst, nicht auch seine Angehörigen.
  • BVerwG, 19.12.1957 - III C 246.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Das Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags ist jedoch unschädlich, wenn das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisions(begründungs)frist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Diese für das frühere Verfahrensrecht entwickelte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gilt auch für die Anwendung des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4]; vgl. a. Urteil vom 9. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 63.65 - [BVerwGE 23, 41]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Ist das Ziel der Revision klar ersichtlich, so ist das Fehlen eines förmlichen Revisionsantrages in der Revisions- oder Revisionsbegründungsschrift unschädlich (st.Rechtspr., vgl. Urteil des Senats vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats in BVerwGE 1, 222).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Daß der Kläger weder bei der Einlegung der Revision noch bei ihrer Begründung einen ausdrücklichen Antrag gestellt hat (§ 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO), ist unschädlich, weil sein Begehren aus dem Revisionsvorbringen hinreichend deutlich wird (vgl. auch BVerwGE 1, 222 und Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - (Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4)).
  • BVerwG, 19.09.1962 - IV C 70.61

    Verhältnismäßigkeit der völligen Ausschließung von allen Ausgleichsleistungen bei

    Die Ausschließung eines Ehegatten von der Hausratentschädigung wirkt nicht gegen den anderen Ehegatten (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 188.60).

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß sich die Ausschließung des einen Ehegatten nicht auf den anderen Gatten auswirkt (BVerwG IV C 188.60 in MDR 62, 507).

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98

    Wirtschaftsbeihilfe für Wehrpflichtigen; Alleingesellschafter und

    Selbst das Fehlen eines förmlichen Antrags wäre unschädlich, wenn das Ziel der Revision in den Schriftsätzen mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich ist (Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/BVerwG 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 41.69

    Unterhaltshilfe (Kriegsschadenrente) auf Zeit nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG TV C 188.60 - (RLA 1962, 30).
  • BVerwG, 24.11.1964 - III C 110.64

    Berechnung des Schadensbetrages - Verstoß gegen die Grundsätze des

    Die statthafte, frist- und formgerecht eingelegte (BVerwGE 1, 222, ferner BVerwG IV C 188.60, Urteil vom 22. September 1961) Revision ist unbegründet.
  • BVerwG, 16.10.1968 - VIII CB 49.68

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Geltendmachung von

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an dieses Erfordernis dann keine strengen förmlichen Anforderungen zu stellen, wenn das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache ihrer Einlegung ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222; ferner das Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 139 Nr. 4 = MDR 1962, 507).
  • BVerwG, 17.03.1971 - V C 40.69

    Anrechnung von Invalidenrente des Ehegatten auf eine Unterhaltshilfe - Gewährung

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1970 - BVerwG V C 41.69 - steht dieses Ergebnis nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - (RLA 1962, 30).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 62.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.04.1968 - V B 86.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausschluss von der

  • BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.12.1964 - IV C 166.64

    Auslegung eines nicht formgerechten Revisionsantrags - Ladung eines Zeugen ohne

  • BVerwG, 29.08.1963 - II C 210.61

    Änderung der Amtsbezeichnung "Steueroberamtmann" als Amtsbezeichnung "Steuerrat"

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